An der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten vom 22. Juni 2022 sagte Pro Senectute Ja zur AHV 21. Ziel dieser Reform ist es, die AHV vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für die nächsten Jahre finanziell zu stabilisieren. Mit diesem Schritt kann die AHV ihr Generationenversprechen wieder glaubhaft machen.
Das System der Altersvorsorge und die Arbeit von Pro Senectute sind eng verbunden. Pro Senectute wurde am 23. Oktober 1917 in Winterthur gegründet – mitten in der durch den Ersten Weltkrieg hervorgerufenen sozialen Not. Die Stiftung engagierte sich seither durch konkrete Hilfe an bedürftige ältere Menschen und durch ihren Einsatz für die Schaffung einer gesetzlichen Altersvorsorge gegen die Altersarmut. Auch dank unermüdlichen Anstrengungen von Pro Senectute erhalten ältere Menschen seit dem Jahr 1948 eine Rente der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV.
74 Jahre später steht die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung vor grossen Herausforderungen. Am 25. September 2022 kommt deshalb die Reformvorlage AHV 21 zur Abstimmung. Es geht dabei auch um die Sicherung und Weiterführung des Generationenvertrags, einer Jahrhunderterrungenschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 24 kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen anlässlich ihrer Konferenz am 22. Juni 2022 beschlossen, die Vorlage AHV 21 zu unterstützen. Folgende Gründe sprechen für ein Ja: