Genügt Ihre Rente nicht, um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen? Armut im Alter ist keine Seltenheit. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, um Ihr Existenzminimum zu sichern.
«Im Winter muss ich immer noch mehr sparen. Das Holz für meine alte Heizung kostet einiges und ich weiss gar nicht mehr, woher ich das Geld nehmen soll.»
Ihre kaputte Brille sollte unbedingt ersetzt werden, aber woher Sie das Geld nehmen sollen, wissen Sie nicht? In solchen und ähnlichen Situationen können Sie je nach persönlicher Lage unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung beantragen.
Reichen Ihre Renten aus der Altersvorsorge nicht aus, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie einen Antrag auf Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons stellen.
Mit unserem EL-Rechner können Sie in drei einfachen Schritten ausrechnen, ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen können.
Die Pro Senectute Organisation in Ihrer Region unterstützt Sie gerne dabei.
Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen in finanzieller Not. Die Beiträge ergänzen die Leistungen von Bund und Kantonen und helfen, das Existenzminimum zu sichern. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und wie Sie ein Gesuch stellen.
Die Individuelle Finanzhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen und nach einer individuellen Prüfung Ihrer Situation bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden.
Unser Merkblatt zur Individuellen Finanzhilfe (PDF, 389 KB) informiert Sie darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen.
Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes.
Ihr Gesuch um individuelle Finanzhilfe zur Reparatur Ihrer Heizung wurde abgelehnt. Aus eigener Tasche können Sie die Reparatur aber unmöglich bezahlen.
Stiftungen und Kirchen ergänzen die staatlichen Leistungen mit ihrer privaten finanziellen Unterstützung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Armut im Alter.
Wir von Pro Senectute unterstützen Sie mit Beiträgen aus dem Einzelhilfefonds (EHF) dort, wo Sie sonst keine finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei Arztrechnungen empfehlen wir Ihnen, sich über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten zu erkundigen. Häufig sind beispielsweise Ratenzahlungen möglich. Bei Zahnarztbesuchen können Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt nach dem Sozialtarif (früher «SUVA-Tarif») und einer entsprechenden Kostenreduktion fragen.
Überbrückungsleistungen sichern Ihre Existenz, falls Sie kurz vor der ordentlichen Pensionierung Ihre Erwerbsarbeit verlieren. Sie erhalten ÜL temporär bis zum Bezug Ihrer Altersrente. Es handelt sich dabei um Bedarfsleistungen, ähnlich wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Ihren ÜL-Anspruch können Sie bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres Wohnortes geltend machen.
Fällt es Ihnen schwer, den Überblick über die verschiedenen Varianten der finanziellen Unterstützung zu behalten? Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Zusätzlich zur Beratung zu finanziellen Fragen kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um weitere wichtige Dinge:
Unsere Organisationen vor Ort beraten bei allen nötigen administrativen Arbeiten, wie beispielsweise bei der Rückforderung von Krankheitskosten.
Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus und leiten es an die richtige Stelle weiter.