Seit Sommer 2020 sind die QR-Rechnungen im Umlauf. Es handelt sich dabei um Einzahlungsscheine mit QR-Code. Sie lösten am 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine ab.
Mit dem QR-Einzahlungsschein kann weiterhin am Post- oder Bankschalter bezahlt werden.
Für Rechnungsempfängerinnen und -Empfänger wurde das Bezahlen einfacher. Der QR-Code wird beim Bezahlen mittels E-Banking per Smartphone, PC- oder Laptop-Kamera oder einem anderen Lesegerät erfasst. Damit entfällt das mühselige Abtippen von Konto- und Referenznummer. Der Bezahlprozess ist dadurch schneller und weniger fehleranfällig.
Die QR-Rechnung kann weiterhin am Postschalter und Einzahlautomaten bezahlt werden.
Der QR-Einzahlungsschein kann mit dem Zahlungsauftrag im Kuvert an die Bank gesendet werden.
Um den Einzahlungsschein via Online-Banking zu zahlen, muss das E-Banking auf dem Computer oder dem Laptop geöffnet werden. Dann kann der QR-Code mit der Computer-Kamera oder einem QR-Lesegerät eingescannt und die Zahlung mit einem Klick im E-Banking ausgelöst werden.
Zur Zahlung via Mobile-Banking muss die Mobile-Banking-App der eigenen Bank geöffnet und der QR-Code mit der QR-Lese-Funktion der Smartphone-Kamera gescannt werden. Anschliessend kann die Zahlung ausgelöst werden.
Die Umstellung zum QR-Einzahlungsschein kann auf bestehende und schon eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben: Insbesondere bei Daueraufträgen auf Basis eines ESR-Auftrags muss die Kontoverbindung aktualisiert werden. Daueraufträge, die auf orangen Einzahlungsscheinen basieren, wurden seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Prüfen Sie jetzt Ihre laufenden Daueraufträge und passen Sie diese an die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz an.
Grundsätzlich sollte der Rechnungssteller des Dauerauftrags oder Ihre Bank Sie auf eine erforderliche Anpassung hinweisen. Wir empfehlen Ihnen aber, proaktiv zu prüfen, ob die Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Dies kann regelmässige Zahlungen an Privatpersonen, Unternehmen oder auch Spendenorganisationen betreffen.
QR steht für «Quick Response», also für «Schnelle Reaktion» oder «Schnelle Antwort». «Swiss QR-Code» ist die Bezeichnung für den Einzahlungsschein.
Der QR-Code besteht aus kleinen, schwarz-weissen Quadraten. Er beinhaltet alle wichtigen Informationen, die bei der Zahlung maschinell eingelesen werden. Diese Informationen können mithilfe eines Scanners, einer Smartphone-App oder einer Computer- oder Laptop-Kamera gelesen werden. Zu beachten ist, dass je nach Code eine andere App verwendet werden muss. Weiterführende Informationen: siehe Frage 9.
QR-Codes werden bereits seit längerer Zeit überall dort eingesetzt, wo Daten ausgelesen werden müssen. Man findet sie dementsprechend auf Billetten, Briefmarken, Plakaten und an vielen weiteren Orten. Oftmals gelangt man über den QR-Code auf eine Website, auf der weiterführende Informationen zu finden sind.
Eine QR-Rechnung ist eine Rechnung, auf deren unterer Teil ein Einzahlungsschein mit QR-Code zu finden ist. Es gibt keine farblichen Abgrenzungen mehr wie früher durch den roten oder orangen Hintergrund.
Der Einzahlungsschein besteht aus einem Empfangsschein (links) und einem Zahlteil (rechts) mit QR-Code. Der Empfangsschein dient als Quittung bei Bareinzahlungen am Post- oder Bankschalter. Im Zahlteil ist der QR-Code integriert, neben dem wie bisher alle für die Zahlung relevanten Informationen aufgeführt sind.
Am 1. Oktober 2022 wurden die roten und orangen Einzahlungsscheine durch den Einzahlungsschein mit «Swiss QR-Code» abgelöst.
Die Einzahlungsscheine sind im A6-Format unten an der Rechnung angebracht. Der Hintergrund ist weiss und der Text in Schwarz aufgedruckt. Dadurch ist der Einzahlungsschein besser lesbar. Zum Zahlen muss der QR-Einzahlungsschein von der Rechnung abgetrennt werden (abschneiden oder entlang der Perforationslinie ablösen). Wird das nicht gemacht, können bei der Verarbeitung der Zahlung Probleme auftreten.
In diesem Fall sollten Sie den Einzahlungsschein entlang der Linie abschneiden.
Sie können mit dem QR-Einzahlungsschein weiterhin am Post- oder Bankschalter, per Post oder via Online-Banking bezahlen.
Der QR-Einzahlungsschein vereinfacht das Zahlen, da der QR-Code bereits alle für die Zahlung notwendigen Informationen enthält. Sie können diesen mit der entsprechenden App Ihrer Bank per Smartphone, PC-Kamera oder einem Lesegerät (zum Beispiel PayEye) scannen und so erfassen. Damit entfällt das Abtippen von Konto- und Referenznummer, das Zahlen wird weniger fehleranfällig.
QR-Einzahlungsschein-Code: Für diesen Code benötigen Sie die App Ihrer Bank, über welche Sie grundsätzlich Ihre Zahlungen machen. Dies kann die Mobile-Banking-App sein oder eine Bank-App, die nur den Code einscannen und an die Online-Banking-Plattform übermitteln kann. Bei der zweiten Variante muss zuerst eine Online-Banking-Verbindung am Computer geöffnet werden. Nun muss diese mit der Smartphone-App für das Einlesen verbunden werden. Diese Verbindungen sind zeitlich begrenzt und ausschliesslich für das Einlesen von Zahlungsaufträgen. Diese Apps werden in der Regel kostenlos von den Banken zur Verfügung gestellt. Es gibt auch einen externen QR-Reader wie zum Beispiel PayEye von Crealogix für das Einlesen von grossen Rechnungsvolumen. Dieser kostet aber mindestens 200 Franken.
QR-Code allgemein: Oft werden QR-Codes für zusätzliche Informationen zu Veranstaltungen oder bei Texten verwendet. Diese beinhalten meistens «nur» einen Link zu einer Internetseite, auf der Sie weitere Informationen zu einem bestimmten Th ema vorfinden. Diese QR-Codes können mittels einer Standard-QR-Lese-App oder direkt mit der Fotofunktion Ihrer Smartphone-Kamera gelesen werden.
Achtung: Es gibt diverse QR-Code-Apps, die kostenpflichtig angeboten werden. Es gibt aber auch Gratis-Apps für das Einlesen solcher QR-Codes.
Sofern Ihre Bank diese Funktion unterstützt, finden Sie in Ihrem Online-Banking eine entsprechende Möglichkeit zum Scannen und Bezahlen der Rechnung.
Sollte Ihr Online-Banking die Möglichkeit noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
Nein, alle Zahlungskanäle können weiterhin genutzt werden. Auf dem Zahlteil sind alle darin enthaltenen Informationen aufgedruckt. Auf diese Weise können Zahlungen ohne zusätzliche Infrastruktur etwa im Online- oder Mobile-Banking manuell erfasst werden. Dieselben Informationen sind auch im QR-Code enthalten. Dieser ermöglicht den Zahlenden, ihre Erfassung zu automatisieren. In den privaten Haushalten ist dies vor allem durch den Einsatz von Banken-Apps auf Smartphones möglich. Zahlende mit grösseren Rechnungsvolumen setzen für diese Automatisierung Belegleser oder -Scanner ein (siehe PayEye), die den Swiss QR-Code unterstützen.
Der QR-Code beinhaltet bereits alle Informationen zur Zahlung. Trotzdem empfehlen wir, nach dem Einscannen des Codes die Informationen mit dem Einzahlungsschein abzugleichen, bevor Sie die Zahlung freigeben.
Der offizielle QR-Code auf dem Einzahlungsschein hat das Schweizerkreuz in der Mitte. Um sicherzugehen, dass der QR-Code auch mit der gewünschten Zahlungsempfängerin respektive dem Zahlungsempfänger übereinstimmt, müssen die Daten immer im Mobile- oder E-Banking überprüft werden.
Ja, die Veränderung beim Einzahlungsschein kann auch auf schon eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben. Insbesondere bei Daueraufträgen auf Basis eines Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) muss die Kontoverbindung aktualisiert werden.
Rechnungsstellende müssen für den QR-Einzahlungsschein die QR-IBAN-Nummern verwenden. Diese Angabe ist im QR-Code hinterlegt oder aber mit einer mit CH beginnenden Nummer deklariert und bei den Zahlungsangaben zu finden.
Grundsätzlich sollten Sie vom Rechnungsstellenden des Dauerauftrags oder von Ihrer Bank auf eine erforderliche Anpassung der QR-IBAN-Nummer hingewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen aber, proaktiv zu prüfen, ob die Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Insbesondere bei Daueraufträgen auf Basis eines ESR-Auftrags (oranger Einzahlungsschein) muss die Kontoverbindung überprüft werden. Daueraufträge können regelmässige Zahlungen an Privatpersonen, Unternehmen oder Spendenorganisationen betreffen.
So prüfen Sie, ob ein Dauerauftrag angepasst werden muss:
Sobald der Rechnungsstellende Ihnen eine Rechnung in Form einer QR-Rechnung zustellt, müssen Sie den alten Dauerauftrag löschen oder durch Ihre Bank löschen lassen. Nun können Sie den Dauerauftrag mit der QR-IBAN-Nummer erfassen. Dies tun Sie, indem Sie den QR-Code scannen oder die auf der Rechnung ersichtliche QR-IBAN-Nummer eintippen. Selbstverständlich können Sie den Dauerauftrag auch von Ihrem Bankberater oder Ihrer Bankberaterin einrichten lassen. Alternativ können Sie sich an eine der Postfilialen in Ihrer Nähe wenden. Die Mitarbeitenden werden Ihnen bei der Anpassung behilflich sein.
Sollten Sie nach dem 30. September 2022 noch Rechnungen mit einem roten oder orangen Einzahlungsschein erhalten, kontaktieren Sie Ihren Rechnungsstellenden und bitten um eine entsprechende QR-Rechnung.
Die Einzahlung von Trauerspenden am Postschalter ist weiterhin möglich, auch ohne QR-Einzahlungsschein. Dafür benötigen Sie lediglich die IBAN-Kontonummer, den Namen und die Adresse der Organisation, an die Sie spenden möchten. Die Mitarbeitenden der Post können auf Wunsch zusätzliche Angaben erfassen, wie beispielsweise den Namen der verstorbenen Person. Diese Angaben leitet die Post an die Empfängerorganisation weiter, damit diese die Trauerspende zuordnen kann.
Nein – es werden nur noch QR-Einzahlungsscheine verwendet.
Mit der Einführung des QR-Einzahlungsscsheins wurde der Grundstein für digitale Finanzabläufe gelegt. Die QR-Rechnung schlägt dabei eine Brücke zwischen der papierbasierten und der digitalen Welt, da sie sowohl am Postschalter als auch fürs Mobile- und Online-Banking genutzt werden kann.
Es gibt keine neutralen Einzahlungsscheine mehr. PostFinance bietet jedoch seit dem 1. Oktober 2022 eine Alternative für Einzahlungen ohne QR-Rechnung an den Schaltern der Post-Filialen an.
Wenn Sie die Informationen der Rechnungsempfängerin oder des Rechnungsempfängers schon kennen, können Sie auch selbst online einen eigenen QR-Einzahlungsschein erstellen. Eine Auswahl an Websites finden Sie unter dem folgenden Punkt.
Wenn Sie die Informationen der Rechnungsempfängerin oder des Rechnungsempfängers schon kennen, können Sie selbst online einen eigenen QR-Einzahlungsschein erstellen oder beispielsweise den Betrag einfügen oder anpassen.
Hier eine Auswahl an Websites:
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Hausbank. Gegebenenfalls bietet diese die Möglichkeit, QR-Einzahlungsscheine ohne Betrag und Angaben des Zahlungspflichtigen vorzubestellen, allenfalls gegen eine Gebühr und je nach Bankangebot. Auf einem solchen Einzahlungsschein können diese Felder im Anschluss von dem oder der Zahlungspflichtigen auf dem Zahlteil und Empfangsschein handschriftlich ergänzt werden. Zu beachten ist, dass keine weiteren handschriftlichen Ergänzungen zulässig sind.
Nein, es ist weiterhin möglich, Zahlungsaufträge im Online- beziehungsweise Mobile-Banking zu erfassen und die Rechnungen am Postschalter und bei Post-Agenturen oder als Zahlungsauftrag bei der Bank einzureichen.
Die Pro Senectute Organisationen in Ihrer Region stehen Ihnen bei Unklarheiten gerne zur Verfügung. Bei technischen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Hausbank oder an den Rechnungsstellenden zu wenden. Diese können Ihnen Auskunft zu den möglichen Zahlungswegen geben.