Zur persönlichen Vorsorge gehören wichtigen Entscheidungen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. Das reicht bei Krankheit oder Unfall von lebenserhaltenden Massnahmen bis zu Sterbebegleitung oder im Todesfall von der Beerdigung bis zur Erbschaft. Ihre Wünsche für den Ernstfall halten Sie in Ihren Vorsorgedokumenten fest.
Mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag sorgen Sie für den Fall vor, in dem Sie urteilsunfähig werden. Mit den Anordnungen für den Todesfall und dem Testament regeln Sie Ihre persönlichen Wünsche und Angelegenheiten im Todesfall. In dieser Übersicht sehen Sie, zu welchem Zeitpunkt die Vorsorgedokumente zum Einsatz kommen: