Reformen bei der Altersvorsorge

Am 1. Januar 2024 erfahren AHV und Ergänzungsleistungen (EL) wichtige Änderungen, welche die langfristige Finanzierung sicherstellen sollen. Um ein gerechtes und nachhaltiges System der Altersvorsorge zu gewährleisten, bleibt jedoch noch viel zu tun. Erfahren Sie mehr dazu und zu den konkreten Änderungen.

Schwerpunkt

AHV: Das ändert sich ab dem neuen Jahr

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform der AHV in Kraft. Wichtigste Änderung ist das Referenzalter 65 für Frauen. Die Revision bringt aber nicht nur für sie Anpassungen. Eine Übersicht.

Fachwissen

Wie weiter mit der AHV?

Am 3. März 2024 stehen zwei weitere Abstimmungen zur AHV vor dem Souverän: Es geht um die Einführung einer 13. AHV-Rente sowie die Renteninitiative, die eine Kopplung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung anstrebt. Was spricht für, was gegen die beiden Initiativen?

EL-Spezial

Ergänzungsleistungen: Das Ende der Übergangsfrist

Am 1. Januar 2021 trat die EL-Reform in Kraft. Für Personen, die bereits zuvor EL bezogen, galt eine Übergangsfrist: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen Ergänzungsleistungen führte, behielten sie während drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Diese Frist läuft Ende 2023 ab. Wir zeigen auf, was das für die Betroffenen bedeutet.

Eine ältere Frau füllt ihren EL-Antrag aus.

Partner

Ergänzungsleistungen in Bewegung

Mit dem Ende der Übergangsfrist bei den Ergänzungsleistungen und dem neuen AHV-Gesetz stehen ab dem neuen Jahr für viele ältere Menschen gleich mehrere wichtige Änderungen ins Haus. Wir sprachen mit Peter Mösch Payot, einem Experten für Ergänzungsleistungen.

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