Um bis ins hohe Alter zu Hause leben zu können, sind Seniorinnen und Senioren oft auf Betreuung angewiesen. Jedoch verfügen viele nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Der dritte Teilbericht des nationalen Altersmonitors ergründet den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen im Alter.
Fehlende finanzielle Mittel für Betreuungsleistungen können dazu führen, dass Betroffene früher ins Alters- und Pflegeheim eintreten müssen.
Über 95 Prozent der Menschen über 65 in der Schweiz leben zu Hause. Dieser Wert hält sich in den letzten Jahren stabil. Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, ist in der Bevölkerung hoch. Nur ein geringer Teil der Menschen über 65, die zu Hause leben, benötigt Betreuungs- und Pflegeleistungen. Der Anteil älterer Menschen, die Betreuungsleistungen beziehen, beläuft sich laut der Studie auf 8,3 Prozent, der Anteil jener mit einer Pflegeleistung auf 6,3 Prozent.
Betreuung umfasst Haushaltshilfe, Hilfe beim Einkaufen und Kochen, Begleitung zu einem Arzttermin, sozialer Austausch, Hilfe bei den Finanzen oder der Administration. Für die Kosten müssen Seniorinnen und Senioren selbst aufkommen. Pflege beinhaltet die medizinische Versorgung einer Person. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Seniorinnen und Senioren mit weniger finanziellen Mitteln beziehen mehr Pflegeleistungen als solche mit mehr finanziellen Mitteln. Das ist auf ihren schlechteren Gesundheitszustand zurückzuführen. Sie beziehen jedoch weniger Betreuungs- als Pflegeleistungen – obwohl sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Bedarf haben. Viele Seniorinnen und Senioren verfügen nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Dies kann dazu führen, dass Betroffene früher ins Alters- und Pflegeheim eintreten müssen.
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beabsichtigt der Bundesrat, Betreuungsleistungen zu Hause neu über die EL mitzufinanzieren. Das könnte dazu beitragen, Personen mit geringen finanziellen Mitteln zu entlasten und den bislang ungedeckten Bedarf an Betreuungsleistungen zu decken. Wenn dadurch kostspielige, verfrühte Heimeintritte vermieden werden, ist eine solche Änderung des ELG auch im Interesse der öffentlichen Hand.
Beim Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen lassen sich demografische Unterschiede erkennen. Sowohl Alter, Geschlecht, Wohnsituation, Ausbildungsniveau als auch Nationalität sind zu berücksichtigen.
Seniorinnen und Senioren nehmen sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen mit zunehmendem Alter verstärkt in Anspruch. Denn mit steigendem Alter nehmen die körperlichen Einschränkungen und damit der Bedarf an Unterstützung zu.
Betreuung | Pflege | |
Personen zwischen 65 und 74 Jahren | 2,7 Prozent | 1,9 Prozent |
Personen ab 75 Jahren | 13,8 Prozent | 10,6 Prozent |
Frauen werden sowohl häufiger betreut als auch gepflegt. Das lässt sich in erster Linie durch die höhere Lebenserwartung der Frauen erklären.
Betreuung | Pflege | |
Frauen | 10,5 Prozent | 6,9 Prozent |
Männer | 5,7 Prozent | 5,5 Prozent |
Seniorinnen und Senioren, die allein wohnen, werden sowohl mehr betreut als auch mehr gepflegt.
Betreuung | Pflege | |
Einzelhaushalte | 15,8 Prozent | 11,5 Prozent |
Paarhaushalte | 4,5 Prozent | 3,5 Prozent |
Menschen im Pensionsalter mit einer tieferen Ausbildung beziehen mehr Betreuungs- und Pflegeleistungen als solche mit einer Sekundärausbildung und deutlich mehr als solche mit einer Tertiärausbildung.
Betreuung | Pflege | |
Obligatorische Schule | 11,9 Prozent | 11,0 Prozent |
Sekundarabschluss |
8,6 Prozent | 6,4 Prozent |
Tertiärer Abschluss | 6,5 Prozent | 4,1 Prozent |
Sowohl bei den Betreuungs- als auch bei den Pflegeleistungen besteht kein grosser Unterschied zwischen Personen Schweizer Nationalität und Personen ausländischer Staatsbürgerschaft.
Betreuung | Pflege | |
Schweizer Nationalität | 8,4 Prozent | 6,2 Prozent |
Ausländische Staatsbürgerschaft |
6,3 Prozent | 7,7 Prozent |