Wenn Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie hier ein Unterstützungsgesuch stellen. Bei einem Erstantrag, sicher aber einmal jährlich ist das komplette Gesuch inklusive aller Unterlagen einzureichen.
So gehen Sie vor, wenn Sie erstmals finanzielle Hilfe für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) beantragen: